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Bürozeit

Donnerstag 10:00 - 12:00

JEDEN VERKAUFSTAG FRISCHE WARE

Wir verkaufen nur solche Lebensmittel, die wir auch selbst noch gerne essen würden!

OBST UND GEMÜSE
... mit kleinen Schönheitsfehlern

BROT UND BACKWAREN
... die sich am Herstellungstag nicht verkaufen ließen

MOLKEREIPRODUKTE, WURSTWAREN, LEBENSMITTEL
... aus Supermärkten, die kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums stehen

EINWANDFREIE WARE
... aus Überschussproduktion

Da wir nur Lebensmittel anbieten dürfen, die wir als Spenden (von Lebensmittelerzeugern, Händlern und privaten Spendern) erhalten, können wir immer nur anbieten was zur Verfügung steht.
Deshalb haben wir nicht immer dasselbe Waren-Sortiment im Angebot.

Infos für unsere Kunden

 

Einkaufsberechtigung

Unsere Kunden sind Menschen mit geringem Einkommen, Rentner (mit geringer Rente), alle Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz-IV, SGB II), Empfänger von Grundsicherung (SGB XII), Asylbewerber und Flüchtlinge.

Gerne prüfen wir, ob wir Ihnen eine Einkaufsberechtigung erteilen können. 

Um sicherzustellen, dass unsere günstigen Waren nur an berechtigte Personen abgegeben werden, müssen wir das Einkommen neuer Kunden überprüfen.

 

Kundenkarte 

Voraussetzung ist:
 

  • Nachweis über Einkommen
    (Kreisbonuskarte, Lohn, Rente, Arbeitslosengeld I oder II, Grundsicherung, Unterhalt, Kindergeld ...)

  • Pass oder Personalausweis (von allen Personen einer Familie) 

  • Die Kundenkarten werden während der Büro-Öffnungszeiten ausgestellt.
    Derzeit gibt es eine Warteliste bei der Beantragung von Kundenkarten!

  • Einmal jährlich erfolgt die Überprüfung der Berechtigung und wir stellen neue Kundenkarten aus.

 

Regeln:

  • Jeder der in der Mössinger Tafel einkaufen möchte, braucht eine Kundenkarte

  • Die Kundenkarte muss bei jedem Einkauf vorgelegt werden.
    Sie gilt längstens 1 Jahr und muss danach erneuert geprüft werden.

  • Jede Kundenkarte hat eine Nummer die im Rollierenden System zu einer festgelegten Zeit zum Einkauf berechtigt.
    Um Wartezeiten zu vermeiden halten sie sich bitte an die Zeiten.

  • Pro Familie kann nur der/die Karteninhaber/in oder der registrierte Partner einkaufen.

  • Bei Verlust der Kundenkarte wird eine Gebühr von 3.- € für eine Ersatzkarte erhoben

  • Es können nur Lebensmittel verkauft werden, welche an diesem Tag zur Verfügung stehen

  • Wir haben gestaffelte Preise.

  • Der Einkauf muss in Bar bezahlt werden

  • Bitte Taschen oder Tüten mitbringen

Bringen sie die Kundenkarte bitte bei jedem Einkauf mit. 

 

Das kostet ein Einkauf im  Mössinger Tafelladen:

1 Pers.  –  1,50 €

2 Pers.  –  3,00 €

3 Pers.  –  4,50 €

max. Preis 4,50 €

Dies ist ein symbolisches Entgelt. Damit finanzieren wir unsere Kosten für Fahrzeuge, Strom, Wasser, usw..

Aus diesen Gründen hat sich die Mössinger Tafel für ein Laden-Modell entschieden, bei dem wir für die Lebensmittel einen symbolischen Preis berechnen.

Einkaufsberechtigung Dienstag

Roll_Sys_Di_24.jpg

Einkaufsberechtigung Freitag

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